Seit heute dürfen Fahrradhändler nicht nur die Werkstätten, sondern auch die Verkaufsräume wiedereröffnen. Das hat die Bundesregierung am vergangenen Mittwoch beschlossen. Natürlich muss der Verkauf von Fahrrädern unter bestimmten Vorkehrungen stattfinden.
Fahrradhändler dürfen ab heute (Montag, 20. April 2020) mit dem Verkauf von Fahrrädern wieder starten. Das hat die Bundesregierung bei der Krisensitzung am 15.04. beschlossen. Dank einer Ausnahmeregelung ist es allen Fahrradhändlern gestattet, zu öffnen. Die Beschränkung, dass nur Geschäfte mit einer Verkaufsfläche bis 800 Quadratmeter den Verkauf wieder aufnehmen können, gilt daher nicht für diesen Einzelhandelszweig.
Allerdings müssen zwingend folgende Maßnahmen und Regeln eingehalten werden, damit der Verkauf für Anbieter und Käufer gleichermaßen sicher ist.
Bedingungen
- Das Fachgeschäft bleibt für Publikumsverkehr geschlossen.
- Der Zutritt ist ausschließlich nach Aufforderung möglich.
- Der Zutritt für Personen mit Symptomen ist untersagt.
- Beratung von Einzelpersonen oder Paaren nur mit Termin.
- Begrenzte Anzahl gleichzeitiger Beratungen pro Verkaufsraum je nach Größe.
- Beratung erfolgt ausschließlich an Kunden mit Bedarf.
- Beratung nur von Kunden, die ihre Einwilligung zur Speicherung der Kontaktdaten geben.
Schutzmaßnahmen
- Nur Kartenzahlung oder Überweisung / EC-Cash Geräte werden nach jeder Nutzung desinfiziert.
- Beachtung der Abstands- und Hygienevorschriften.
- Flächen für Kunden und Verkäufer in der Beratung werden ausgewiesen.
- Griffe der Räder werden mit Schutzfolie überzogen/nach jeder Verwendung desinfiziert.
Grund für diese spezielle Regelung ist die Wichtigkeit des Fahrrades als alternatives Fortbewegungsmittel und, weil damit unter anderem auch die öffentlichen Verkehrsmittel umgangen werden können.
Bayern als Ausnahme
Bayern bildet allerdings die große Ausnahme: Hier dürfen die Fahrradhändler erst wieder am 27. April öffnen.
Quelle: Velobiz.de